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Fall Donald Trump: Regieren aus dem Gefängnis heraus?

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Ein Ex-Präsident auf der Anklagebank in einem Strafverfahren: Das gab es in den USA noch nie. Donald Trump stellt das Verfassungssystem auf die Probe – und das Land vor Fragen, die zum Teil absurd anmuten.
Ein Ex-Präsident auf der Anklagebank in einem Strafverfahren: Das gab es in den USA noch nie. Donald Trump stellt das Verfassungssystem auf die Probe – und das Land vor Fragen, die zum Teil absurd anmuten.
Washington – Donald Trump bringt die USA einmal mehr an die Grenze des Vorstellbaren. Am Donnerstag soll der Ex-Präsident in einem Gefängnis in Atlanta vorstellig werden, wegen der jüngsten Anklage gegen ihn im Bundesstaat Georgia. Die beispiellose Serie an Strafverfahren gegen den aktuellen Präsidentschaftsbewerber wirft jede Menge Fragen auf, die das Verfassungssystem der USA bislang noch nicht zu beantworten hatte: Können die Amerikaner einen verurteilten Straftäter ins höchste Staatsamt wählen? Wäre es möglich, dass ein US-Präsident das Land aus dem Gefängnis regiert?
Eine solche Situation habe es noch nie gegeben, sagt der Verfassungsrechtler Gregory Magarian von der Washington University in St. Louis. Über vieles lasse sich nur spekulieren. Vor allem ist fraglich, ob bis zur nächsten Präsidentenwahl Anfang November 2024 auch nur ein einziges rechtskräftiges Urteil gegen Trump vorliegen wird. Denn es gibt jede Menge Möglichkeiten, das Prozedere mit juristischen Winkelzügen in die Länge zu ziehen. Und Berufungsverfahren sind zu erwarten. Mit den Eventualitäten muss sich das Land trotzdem schon mal beschäftigen.
Kann Trump in jedem Fall für die Präsidentenwahl antreten?
Ja. Die Verfassung schreibt nur drei Anforderungen vor: Anwärter müssen gebürtige US-Bürger sein, mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Andere Vorgaben gibt es nicht. Debattiert wurde zwar zwischenzeitlich, dass Trump in einem der Verfahren gegen ihn womöglich wegen des seltenen Straftatbestands der Aufruhr angeklagt und verurteilt werden könnte. Und laut Verfassung sind all jene von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, die sich an einem Aufstand gegen die Regierung beteiligt haben. Allerdings wurde dieser Anklagepunkt bislang nicht gegen Trump erhoben. Selbst wenn das noch folgen sollte, würde Trump ohnehin nicht direkt vom Präsidentenamt ausgeschlossen, erklärt Magarian. „Das geschieht nicht automatisch.“ Die Frage müsste separat vor Gericht verhandelt werden.
Dürfte Trump überhaupt zur Wahl antreten, falls er in einem der Strafverfahren verurteilt würde und in Haft käme?
Ja.

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