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Kabinett billigt frühere Arbeitsaufnahme Geflüchteter und härtere Schleuserstrafen

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Bei den Strafen für Schleuser gibt es eine Reihe von Verschärfungen: Schleusung mit leichtfertig herbeigeführter Todesfolge soll künftig mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder zehn bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden. Bislang sind das drei bis 15 Jahre. Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung steigt die Strafe auf drei bis 15 Jahre (bisher ein bis zehn Jahre). Minder schwere Fälle müssen nun mindestens mit einem Jahr Haft geahndet werden (bisher sechs Monate).

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