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Verfassungsgericht: Klimaschutz-Abstimmung kann stattfinden

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Schon einmal hat ein CDU-Abgeordneter der Ampel-Koalition in Karlsruhe eine Niederlage beigebracht, weil die Zeit zur Beratung eines Gesetzes nicht reichte.
Schon einmal hat ein CDU-Abgeordneter der Ampel-Koalition in Karlsruhe eine Niederlage beigebracht, weil die Zeit zur Beratung eines Gesetzes nicht reichte. Nun hat er es wieder versucht.
Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.
Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ sei verletzt worden.

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