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Grasser-Schuldspruch: Bestätigung wird empfohlen

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Die Beraterin des Obersten Gerichtshofs hat empfohlen, die Untreue-Schuldsprüche zu bestätigen. Grassers Urteil wäre nur in einem Punkt aufzuheben …
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wurde am 4. Dezember 2020 zu acht Jahren Haft, unter anderem wegen Untreue, nicht rechtskräftig verurteilt. Grasser meinte nach dem Urteil im Wiener Straflandesgericht: „Sie sehen mich traurig und schockiert. Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte.“
Richterin Marion Hohenecker meinte wiederum in ihrer Urteilsbegründung damals: „Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein.“ Auch zahlreiche Mitangeklagte fassten mehrjährige Haftstrafen aus.

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