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Israel pocht auf Recht auf Selbstverteidigung

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Israel geht nicht direkt auf die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ein. Sondern verweist auf sein Recht auf Selbstverteidigung. Die News im Überblick.
Israel pocht auf Recht auf Selbstverteidigung
Israel geht nicht direkt auf die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ein. Sondern verweist auf sein Recht auf Selbstverteidigung. Die News im Überblick.
Tel Aviv/Den Haag – Nach der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu einem sofortigen Stopp des israelischen Militäreinsatzes in der Stadt Rafah im Süden des Gazastreifens hat Israel auf sein Recht zur Selbstverteidigung verwiesen. In einer gemeinsamen Stellungnahme des israelischen Außenministeriums und des Büros für nationale Sicherheit hieß es, Israel habe nach dem Terrorangriff vom 7. Oktober einen „gerechten Verteidigungskrieg“ begonnen, um die islamistische Hamas zu eliminieren und die Geiseln zu befreien.
Zudem wies Israel die von Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) geäußerten Völkermord-Vorwürfe als „falsch, empörend und abscheulich“ zurück. UN-Generalsekretär António Guterres machte deutlich, dass er einen Stopp des israelischen Militäreinsatzes in Rafah erwartet. Dass Israel die Aufforderung umsetzt, gilt allerdings als unwahrscheinlich.
In der Stellungnahme des israelischen Außenministeriums und des Büros für nationale Sicherheit hieß es weiter, Israel habe in Rafah keine Militäraktionen durchgeführt, die Lebensbedingungen schafften, „die zur vollständigen oder teilweisen Vernichtung der palästinensischen Zivilbevölkerung führen könnten“. Israel werde seine Bemühungen fortsetzen, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen und im Einklang mit dem Gesetz handeln, um den Schaden für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen so weit wie möglich zu verringern. Auf die Anordnungen des IGH ging die Stellungnahme nicht näher ein.
Der IGH hatte Israel mit seiner Entscheidung verpflichtet, den Militäreinsatz in Rafah sofort zu beenden. Mit der Entscheidung entsprach das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag einigen Forderungen, die Südafrika in einem Eilantrag gestellt hatte. Entscheidungen des Weltgerichts sind bindend. Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen.
Richter des UN-Gerichts bezeichnen Lage in Rafah als desaströs
Nach Auffassung der Richter ist die humanitäre Lage in Rafah inzwischen desaströs.

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