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Verfassungsschutz: Thüringer AfD-Nachwuchs "gesichert rechtsextremistisch"

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Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die „Junge Alternative Thüringen“ als gesichert rechtsextremistisch ein. Damit kann die Behörde bei der Beobachtung alle Mittel einsetzen, die das Verfassungsschutzgesetz zulässt.
23. Mai 2024, 14:32 Uhr
Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die „Junge Alternative Thüringen“ als gesichert rechtsextremistisch ein. Damit kann die Behörde bei der Beobachtung alle Mittel einsetzen, die das Verfassungsschutzgesetz zulässt.
von MDR THÜRINGEN
Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative Thüringen“ (JA) als gesichert rechtsextremistisch ein. Nach Ansicht der Behörde sind die von der JA Thüringen vertretenen Positionen unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Die Einstufung bedeutet konkret, das alle Mittel und Methoden nach dem Verfassungsschutzgesetz angewendet werden dürfen. Dazu gehören auch sogenannte G10-Maßnahmen, die sich nach dem entsprechenden Paragraphen im Verfassungsschutzgesetz richten. Mit diesem Paragraphen ist es dem Geheimdienst möglich, auch V-Leute in der JA Thüringen als nachrichtendienstliche Quellen anzuwerben. Zudem können die Agenten die Telefone von Mitgliedern abhören.
„Politisch nicht gemäßigt“
Der Verfassungsschutz führt aus, die Thüringer JA habe sich nicht politisch gemäßigt, seit der Verfassungsschutz sie 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachte. Das Gegenteil sei der Fall: Besonders beim Spitzenpersonal seien gemäßigtere Personen „marginalisiert und abgewählt“ worden. Die JA Thüringen beziehe sich derzeit regelmäßig auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft. Eine solche Vorstellung formuliere biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht, und stehe im Widerspruch zum Grundgesetz.

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