Start Deutschland Deutschland — in German OpenAI verliert vor Gericht gegen Gema nach Nutzung von Liedtexten

OpenAI verliert vor Gericht gegen Gema nach Nutzung von Liedtexten

193
0
TEILEN

Weder „Atemlos“ noch „Männer“ – die US-Firma OpenAI darf zum Training von ChatGPT keine unlizenzierten Liedtexte nutzen. Damit gab das Landgericht München der Gema recht.
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat das KI-Unternehmen OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München gab der Klage der Gema statt, nach der der US-amerikanische Mutterkonzern der KI ChatGPT bei neun bekannten Liedern Urheberrechte verletzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass OpenAI es anficht.
Das Gericht folgte dabei überwiegend der Argumentation der Gema, nach der es sich bei der automatischen Nutzung von Liedtexten zum Trainieren von ChatGPT um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe handelt. Die Gema hatte sich nicht gegen die Nutzung als solche gewehrt, verlangte aber Lizenzgebühren für die Nutzung zugunsten der Urheberinnen. Die vorsitzende Richterin sah das ähnlich und verurteilte OpenAI zur Zahlung von Schadensersatz.

Continue reading...