Elbvertiefung weitgehend gebilligt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Allerdings gibt es noch rechtliche Mängel.
Was ist wichtiger – Arbeitsplätze oder Umweltschutz?
Über diese und weitere Fragen mussten vier Richter und eine Richterin vorm Bundesverwaltungsgericht in ihrem Urteil zur Elbvertiefung entscheiden. Jetzt wurde in Leipzig verkündet: Die umstrittene Elbvertiefung wurde weitgehend gebilligt.
Es gebe zwar noch rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht.
Allerdings: In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden, dass die Pläne zur Vertiefung und Verbreiterung des Flusses mit Naturschutz- und Wasserrecht vereinbar sind.
►Mehrere Umweltschutzverbände hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie bezweifeln die Notwendigkeit der Flussvertiefung und befürchteten negative Auswirkungen für die Tier- und Pflanzenwelt.
►Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft standen hinter der Elbvertiefung. Sie fürchteten um Hamburgs Ruf als Welthafen. Der Container-Boxenumschlag (Platz 3 in Europa, Platz 18 weltweit) stand für sie auf dem Spiel!
Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.
Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt.
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