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Venezuela-Intervention: Nach US-Regeln wohl zulässig, völkerrechtlich nicht

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Für die Durchsetzung eines Haftbefehls ist dem amerikanischen Präsidenten auch der Verstoss gegen die Uno-Charta erlaubt. Das Völkerrecht gewichtet dagegen die Wahrung des Friedens höher als die Entfernung eines Despoten aus dem Amt.
Für die Durchsetzung eines Haftbefehls ist dem amerikanischen Präsidenten auch der Verstoss gegen die Uno-Charta erlaubt. Das Völkerrecht gewichtet dagegen die Wahrung des Friedens höher als die Entfernung eines Despoten aus dem Amt.Nicolás Maduro und seine Frau Cilia Flores werden in New York zur gerichtlichen Anhörung gebracht. Die Kommandoaktion zu seiner Festnahme erinnert an die amerikanische Invasion in Panama 1989.
Die europäischen Regierungen haben mehrheitlich verhalten auf die amerikanische Militärintervention in Venezuela reagiert. In einer von allen Mitgliedstaaten ausser Ungarn unterstützten Erklärung rief die EU-Aussenbeauftragte Kaja Kallas die Akteure zu Zurückhaltung auf, um für eine friedliche Lösung der Krise zu sorgen. Direkte Kritik an den USA enthält die diplomatisch formulierte Stellungnahme nicht, vielmehr nimmt sie die Argumentation der Administration Trump auf: Die EU habe stets betont, dass Nicolás Maduro nicht legitimer Präsident Venezuelas sei, und man teile das Ziel, den internationalen Drogenhandel zu bekämpfen.
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Unter allen Umständen müssten die Prinzipien des Völkerrechts und der Uno-Charta eingehalten werden, heisst es weiter. Nur wenige europäische Regierungschefs wie der Spanier Pedro Sánchez werfen Washington offen vor, diese verletzt zu haben. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte etwa, die rechtliche Einordnung des Einsatzes sei «komplex».Militäroperation zur Durchsetzung eines Haftbefehls
Völkerrechtlich ist sie das nicht: Das in der Uno-Charta verankerte Gewaltverbot untersagt die militärische Verletzung der territorialen Integrität und der politischen Unabhängigkeit eines Staates. Von dieser wichtigsten Regel des modernen Völkerrechts gibt es nur zwei Ausnahmen: das Selbstverteidigungsrecht im Fall eines bewaffneten Angriffs oder ein Mandat des Uno-Sicherheitsrats.
Auf beides kann sich die Administration nicht stützen, und sie bemüht sich auch gar nicht darum, das zu versuchen. In ihrer Argumentation ist nie die Rede davon, dass Venezuela die USA angegriffen habe. In einem Interview mit NBC erklärte Aussenminister Marco Rubio, man könne schlicht nicht erlauben, dass in der eigenen Hemisphäre ein Land zum Zentrum der Aktivitäten von Feinden Amerikas werde.

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