Arbeitsmarkt: Regierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge
Die Bundesregierung plant laut einem Medienbericht Ausnahmen vom Mindestlohn
für Flüchtlinge und Zuwanderer. Dies betreffe Personen, die sich für die Anerkennung ihres
ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen, indem sie praktische Kenntnisse in einem Betrieb
erwerben, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Sie berief sich dabei auf ein
gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums.
Die Zeit der Nachqualifizierung ist demnach wie ein Pflichtpraktikum zu werten und “fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht”.
Das Arbeitsministerium spricht laut SZ von einem “internen
Diskussionspapier” der drei Ministerien. ” Rechtsänderungen oder
Änderungen der Verwaltungs- bzw. Kontrollpraxis wären hiermit nicht
verbunden”, sagte eine Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise
könnten aber “Bestandteil des Informationsangebots der Bundesregierung”
werden, sobald das Papier fertig abgestimmt sei.
Der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Pläne der Regierung. Schon jetzt würden
Unternehmen “Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht
auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen”, sagte
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Süddeutschen Zeitung. “Wir befürchten, dass
klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen
Qualifizierungsphasen und die Beschäftigten zu Pflicht-Praktikanten
umdeklariert werden. “
Die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) wies diese Kritik zurück. Es gehe um
ausbildungsähnliche Qualifizierungen, die nicht unter den Mindestlohn
fielen. Würden dafür die 8,84 Euro gelten, würde dies die Bereitschaft
der Betriebe bremsen, solche Angebote zu machen. “Für die Betroffenen
würde der Weg in Ausbildung und Beschäftigung dadurch erschwert”, teilte der BDA mit.
Der Mindestlohn war zum Jahreswechsel erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2015 angehoben worden, und zwar von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
© Source: http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-01/arbeitsmarkt-mindestlohn-ausnahme-fluechtling
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