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Verbraucher: Rente auch für Arbeit unter fremder Identität

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Düsseldorf (dpa/tmn) – Für die Berechnung einer Rente zählt die tatsächlich geleistete Arbeit. Das kann selbst dann gelten, wenn die betreffende Person unter
Düsseldorf (dpa/tmn) – Für die Berechnung einer Rente zählt die tatsächlich geleistete Arbeit. Das kann selbst dann gelten, wenn die betreffende Person unter falscher Identität gearbeitet hat.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. November (Az.: S 20 R 2339/13) . Der Fall: Eine Frau reiste 1972 aus der Türkei mit falschen Dokumenten in Deutschland ein.
Statt ihres eigenen nutzte sie den Pass der ersten Ehefrau ihres damaligen Lebensgefährten und jetzigen Ehemannes. Seitdem lebte und arbeitete sie unter dieser Identität in Deutschland. Nachdem die erste, in der Türkei lebende Ehefrau im Jahr 2008 verstorben war, ließ die zweite Ehefrau ihre Ansprüche prüfen.

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