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Illegale Autorennen: BGH prüft Autoraser-Urteil

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Illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang: Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall aus Köln, bei dem eine Studentin ums Leben kam. Zwei Männer waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Von Kolja Schwartz.
Illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang: Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall aus Köln, bei dem eine Studentin ums Leben kam. Zwei Männer waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Den Fahrer des Fahrzeugs, der mit der Studentin zusammenprallte, zu zwei Jahren, den anderen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe. Ins Gefängnis mussten sie bisher aber nicht. Denn: Die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde ihnen die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperre von dreieinhalb Jahren. Gegen die konkrete Strafhöhe und vor allem gegen die Aussetzung zur Bewährung wehrt sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision. Allerdings ist die so genannte Strafzumessung, also die Frage, wie hoch eine Strafe für eine bestimmte Tat ist, Aufgabe des sogenannten Tatgerichts, also hier der Richter am Landgericht in Köln. Sie haben sich ein vollumfängliches Bild von der Tat und der Täterpersönlichkeit gemacht. Und es ist ihre Aufgabe die jeweils be- und entlastenden Umstände zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Der BGH nimmt selbst keine Strafzumessung vor, er greift in der Revision nur dann ein, wenn bei der Strafzumessung grobe Fehler gemacht wurden.
Nein. Zum einen, weil jeder Einzelfall, jedes Autorennen anders zu bewerten ist. Das Landgericht Berlin hat zwar in der Tat im Februar 2017 für ein konkretes Autorennen entschieden, dass sich die Angeklagten wegen Mordes schuldig gemacht haben.

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