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Urheberrecht: EU-Parlament segnet Europaversion der Blindenschranke ab

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Mit breiter Mehrheit hat das Europaparlament die lange diskutierte Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte verabschiedet. Prompt nimmt die Europäische Blindenunion deswegen die deutsche Regelung zu « Ausgleichsvergütungen » für Verlage aufs Korn.
Mit breiter Mehrheit hat das Europaparlament die lange diskutierte Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte verabschiedet. Prompt nimmt die Europäische Blindenunion deswegen die deutsche Regelung zu « Ausgleichsvergütungen » für Verlage aufs Korn.
Das Europäische Parlament hat mit über 600 Stimmen Urheberrechtsausnahmen zugunsten von Blinden und sehbehinderten Menschen in der Union und weltweit abgesegnet. Die EU-Mitgliedsländer müssen die Regelungen nun innerhalb eines Jahres implementieren. Die Europäische Blindenunion will sofort mögliche « Ausgleichsvergütungen » für Verlage rechtlich prüfen lassen – als Musterbeispiel dafür soll kommende Woche eine kleine Anfrage bei der Kommission zum deutschen Gesetz eingereicht werden.
Vier Jahre hat sich die Europäische Union Zeit gelassen, um die von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum 2013 im Vertrag von Marrakesch beschlossene Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte in europäisches Recht umzusetzen. Mit der Abstimmung des Europäischen Parlaments über eine Richtlinie zur Blindenschranke und einer Verordnung über den grenzüberschreitenden Austausch der Sonderformate ziehen die Europäer nun endlich nach.
Die Richtlinie erlaubt Bibliotheken und Blindenorganisationen die Herstellung der Braille- oder Hörversionen. Die Verordnung regelt den grenzüberschreitenden Versand mit Drittländern. Gerade in den Schwellen- und Entwicklungsländern fehlen Bücher in Blindenschrift.

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