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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Kopftuch auf Richterbank| BR.de

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Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.
Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.
Stand: 07.03.2018
Kein Kopftuch auf der Richterbank: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern zulässig ist. Damit hoben die Richter eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).
Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der « Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung » untersagt.

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