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Markenstreit: Adidas wehrt sich erfolgreich gegen Zwei-Streifen-Schuh

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Seitliche Querstreifen sind das Markenzeichen von Adidas. Deshalb können sie auch nicht von einem anderen Unternehmen als Marke geschützt werden, urteilt…
Seitliche Streifen am Schuh? Das ist doch bestimmt Adidas. Dabei wollte sich auch das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe vor einigen Jahren ein Streifen-Design schützen lassen. Die Schuhe kamen mit zwei parallelen Querstreifen daher. Adidas ging dagegen vor, das EU-Gericht gab dem Sportartikelhersteller am Donnerstag recht. Das Ansehen der Marke werde durch das Benutzen der Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Sie bestätigten damit Entscheidungen des EU-Markenamts.
Anders als bei dem deutschen Hersteller verlaufen die Querstreifen bei den von Shoe Branding Europe angemeldeten Marken von der Sohle in Richtung des Knöchels, nicht in Richtung der Zehen. Zudem sind es bei Adidas drei Streifen.

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