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Antragsfrist für staatliche Unterstützung für DDR-Dopingopfer verlängert

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Bis Ende 2019 können Sportler der früheren DDR, die Gesundheitsschäden durch staatliches Doping erlitten hatten, die einmalige Auszahlung einer Entschädigung beantragen.
(dpa) Die Opfer des DDR-Staatsdopings erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um staatliche Unterstützung zu beantragen. Die Antragsfrist, die eigentlich zum Jahresende ausgelaufen wäre, wurde am frühen Freitagmorgen vom Bundestag bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Zudem erhöhten die Abgeordneten die Entschädigungssumme von bisher 10,5 Millionen Euro auf insgesamt 13,65 Millionen Euro. Die Regelung war kurzfristig an ein Gesetz zur Vorbereitung der nächsten Volkszählung angehängt worden und wurde gemeinsam mit diesem zu nächtlicher Stunde verabschiedet.

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