Für ausreisepflichtige Migranten soll laut einem Bericht künftig eine nächtliche Meldepflicht gelten. Bei Verstößen könnte demnach Haft angeordnet werden.
Das Bundesinnenministerium will laut einem Zeitungsbericht mit neuen Regeln Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zähle eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die Bild am Sonntag unter Berufung auf ein entsprechendes Dokument. Ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften müssten sich demnach künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht solle Haft angeordnet werden können.
In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche sogenannte Nachtzeitverfügung schon, wie es in dem Bericht heißt. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums erforderlich, « um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen ».
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Deutschland — in German Migration: Innenministerium plant neue Regeln für abgelehnte Asylbewerber