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"Divers" ist dritte Geschlechtsoption

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Neben « männlich » und « weiblich » kann künftig im Geburtenregister auch « divers » gewählt werden. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.
Neben « männlich » und « weiblich » kann künftig im Geburtenregister auch « divers » gewählt werden. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.
Als drittes Geschlecht kann künftig « divers » in das Geburtenregister eingetragen werden. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Bisher gibt es die Möglichkeiten, « weiblich », « männlich », und « ohne Angaben » zu wählen.
Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen.

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