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EU-Kommissionspräsidentin erwägt Verfahren gegen Deutschland

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Das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird als falsches Signal an Europas rechtsnationale Regierungen verstanden. Die Kommissionspräsidentin prüft nun weitere Schritte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen prüft wegen des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils zur Europäischen Zentralbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dies geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor, der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Von der Leyen bekräftigte daraufhin, das deutschen Urteil werde derzeit genau analysiert. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren“, schrieb die Kommissionschefin an Giegold.
Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Währungspolitik der Union sei in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend. „Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. „Ich nehme diese Sache sehr ernst.“ Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde. Rechtsnationale Regierungen sehen sich bestätigt
Die deutschen Richter dürften das Beben vorhergesehen haben. Das Urteil könne „auf den ersten Blick irritierend wirken“, schickt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am 5. Mai der Verkündung voraus. Dem Senat sei bewusst, „dass Entscheidungen des EuGH nur in absoluten Ausnahmefällen die Gefolgschaft versagt bleiben darf“.
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Der Konflikt liegt in der Natur der Sache: Auf der einen Seite das mächtige Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über die deutschen Grundrechte wacht.

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