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Revision gegen Mord-Urteil im Fall von Weizsäcker eingelegt

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Zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft hatte das Gericht den 57-jährigen Attentäter verurteilt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit der Tat befassen.
Der gewaltsame Tod des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker wird die Justiz weiter beschäftigen. Der als Mörder Verurteilte habe mit seinen Anwälten Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch. Damit wird der Fall dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Der 57-Jährige aus Andernach in Rheinland-Pfalz war am 8. Juli wegen Mordes an dem Mediziner und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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