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Wirecard-Insolvenz könnte für den Steuerzahler teuer werden

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Wirecard zahlte zu viele Steuern für Geld, das es nicht gab. Es könnte sein, dass der Steuerbescheid noch unten korrigiert werden muss.
Der mutmaßliche Betrugsskandal beim Dax-Konzern Wirecard kann die Staatskasse teuer zu stehen kommen. Grund sind mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe. Da der Wirecard-Vorstand seine Bilanzen um 1,9 Milliarden Euro aufblähte, zahlte das Unternehmen auch zu hohe Steuern.
Der Steuerbescheid Wirecards muss also nachträglich nach unten korrigiert werden. So zumindest ist in solchen Fällen gängige Praxis, wie es bei Steueranwälten und Insolvenzverwaltern heißt.
Der vom Münchner Amtsgericht bei Wirecard eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist noch mit dem Insolvenzgutachten beschäftigt und nimmt zu seinen Plänen nicht Stellung. Doch haben Insolvenzverwalter die Pflicht, die Masse – also das gesamte Vermögen Wirecards – zu wahren und nach Möglichkeit zu mehren, damit die Gläubiger eines insolventen Unternehmens so viel wie möglich von ihrem Geld wiedersehen.
Doch Steuerrechtsexperten verweisen auf Paragraf 41 Absatz 2 der Abgabenordnung: „Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich“, heißt es dort. Einfacher gesagt: Nicht existente Gewinne und Umsätze werden auch nicht besteuert.
Der Leiter des Ausschusses Steuern und Bilanzierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands, Marc d’Avoine, findet eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob Steuererklärungen und -bescheide bei Scheingewinnen korrigiert werden müssen: „Die Antwort ist eindeutig ja.

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