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Keine Promi-Bilder für Clickbait

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Medien dürfen Promi-Fotos nicht zum Ködern ihrer Leserschaft nutzen, wenn es in den beworbenen Beiträgen um etwas anderes geht. Dies entschied der Bundesgerichtshof und gab damit Klagen des Moderators Günther Jauch und des Schauspielers Sascha Hehn statt.
Medien dürfen Promi-Fotos nicht zum Ködern ihrer Leserschaft nutzen, wenn es in den beworbenen Beiträgen um etwas anderes geht. Dies entschied der Bundesgerichtshof und gab damit Klagen des Moderators Günther Jauch und des Schauspielers Sascha Hehn statt. Das Foto eines Prominenten darf von Medien nicht zum Ködern von Lesern oder für Werbezwecke benutzt werden, wenn es in den Beiträgen gar nicht um diesen Prominenten geht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab damit in zwei unterschiedlichen Fällen dem Moderator Günther Jauch und dem Schauspieler Sascha Hehn Recht. Diese fordern von Verlagen eine fiktive Lizenzgebühr für die Nutzung ihrer Bilder. Günther Jauch gegen « TV Movie » Im ersten Fall schrieb die Zeitschrift « TV Movie » 2015 auf Facebook: « Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen. » Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen – darunter auch Jauch. Wenn ein Leser auf den Beitrag klickte, wurde er zu einem Artikel der Zeitschrift weitergeleitet, in dem Jauch jedoch nicht vorkam. Der Moderator forderte eine Unterlassungserklärung, die Zeitschrift auch abgab.

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