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Corona in Deutschland: Welche Öffnungsschritte beim Corona-Gipfel beschlossen wurden

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Bund und Länder wollen in der Corona-Pandemie einen Balanceakt wagen: In vorsichtigen Schritten soll das öffentliche Leben zurückkehren.
Bund und Länder wollen in der Corona-Pandemie einen Balanceakt wagen: In vorsichtigen Schritten soll das öffentliche Leben zurückkehren. Berlin – Am Mittwoch (03.03.2021) traten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Länder erneut zusammen, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu beraten. Bereits seit Anfang November 2020 ist die Gastronomie geschlossen, Mitte Dezember musste dann auch der Einzelhandel schließen. Jetzt kommt es zu Lockerungen. Wie Merkel am späten Abend nach dem Corona-Gipfel sagte, wird es fünf Öffnungsschritte geben. Zunächst war angedacht, die Öffnungsschritte ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 zu vollziehen, diese wurde nach langen Diskussionen auf 50 hochgesetzt. Wir geben einen Überblick. Die ersten Lockerungen in der Corona-Krise sind bereits am vergangenen Montag (01.03.2021) in Kraft getreten. Diese sind jedoch in den Bundesländern unterschiedlich. Neben einer Teilöffnung der Schulen und Kitas dürfen auch Friseursalons wieder arbeiten. In einigen Bundesländern öffnen auch andere Einrichtungen, darunter sind etwa Gartenmärkte, Blumenläden, Fußpflegesalons oder Fahrschulen. Im zweiten Öffnungsschritt, der schon ab Montag (08.03.2021) vollzogen werden soll, werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Baumärkte bundesweit einheitlich wieder öffnen dürfen. Ein entsprechendes Hygienekonzept sowie eine Begrenzung von zehn Quadratmeter pro Person sind die Regel.

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