Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts Köln eine fristlose Kündigung.
Köln. Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts Köln eine fristlose Kündigung.
Köln. Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt eine fristlose Kündigung.