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Der Kollegin Kuss aufgezwungen: Fristlose Kündigung ist rechtens

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Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts Köln eine fristlose Kündigung.
Köln. Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

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