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Spanien: Ganztägige Ausgangsperre im Frühjahr 2020 war verfassungswidrig

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Aktuell wird in Spanien wegen steigender Corona-Infektionszahlen über nächtliche Ausgangssperren nachgedacht. Im Frühjahr 2020 aber ordnete die Regierung sogar eine ganztägige Ausgangssperre an. Das spanische Verfassungsgericht hat diese nun für verfassungswidrig erklärt.
Madrid. Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgehsperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien am Mittwoch unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof.

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