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Palmer und die Grünen akzeptieren den Schiedsspruch

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Die Landesvorsitzenden der Grünen im Ländle interpretieren den Vergleich mit Boris Palmer als Sieg. Dessen Anwalt hält dagegen. Der…
S eit Mai 2021 steuert der baden-württembergische Landesverband der Grünen auf eine mittlere Katastrophe zu. Grund ist das von den früheren Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand und Sandra Detzer sowie einem Parteitagsbeschluss in Gang gesetzte Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Lange sah es so aus, als ob dieser Konflikt nur mit einer Niederlage enden könnte: Entweder wäre Palmer ausgeschlossen worden, dann hätte die Partei ihren nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann populärsten Politiker verloren. Oder das Verfahren wäre gescheitert – dann hätte sich die Landesparteiführung blamiert. Nach einer mehrstündigen Verhandlung des Parteischiedsgerichts konnte das nun abgewendet werden: Das Gericht machte einen Vergleichsvorschlag, den Palmer und sein Anwalt Rezzo Schlauch am Samstag annahmen. Der grüne Landesvorstand stimmte dem Vergleich auf einer digitalen Sondersitzung am Sonntag einstimmig zu. Er enthält drei Abreden: Palmer lässt seine Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2023 ruhen. Der Landesvorstand will im nächsten Jahr mit ihm darüber sprechen, wie er künftig seine häufig von der grünen Mehrheitsmeinung abweichenden Positionen in die innerparteiliche Diskussion einbringen kann, ohne dass „Grundsätze und Ordnung der Partei“ beeinträchtigt werden. Außerdem wird das Verfahren eingestellt. Ein Parteiausschluss ist nach dem Parteiengesetz möglich, wenn ein Schiedsgericht nachweisen kann, dass ein Parteimitglied gegen Grundsätze, Ordnung oder Satzung der Partei verstoßen hat.

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