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Die „Wittenberger Judensau“ darf bleiben

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An der Wittenberger Stadtkirche hängt seit dem 13. Jahrhundert ein antisemitisches Relief. Es darf hängen bleiben, wie nun der.
An ihrem inhaltlichen Urteil über die „Wittenberger Judensau“ ließen die Richter keinen Zweifel. Von Anfang an habe das Relief immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden gedient, so der Bundesgerichtshof. Es sei kaum eine bildliche Darstellung denkbar, die unserer Rechtsordnung in höherem Maße widerspreche. Eine Entfernung verlangt dieselbe Rechtsordnung aus Sicht der obersten Richter allerdings nicht. Schließlich hätten mehrere Möglichkeiten bestanden, die Schmähung „abzustellen“. Hierzu zähle der Weg, den die Kirche gewählt habe: die Umwandlung des „Schandmals“ in ein Mahnmal und Zeugnis für ihre Jahrhunderte währende Judenfeindlichkeit. Die Kirche dürfe selbst entscheiden, zu welchem Mittel sie hierbei greife. Die „Judensau“ hängt seit dem 13. Jahrhundert an der Außenfassade der Stadtkirche von Wittenberg und zeigt einen Rabbiner, der einem Schwein unter den Schwanz in den After schaut. Zu sehen sind außerdem zwei weitere Juden, die an den Zitzen des Tieres saugen, das im Judentum als unrein gilt. Nach der Reformation wurde der schmähende Charakter noch verschärft. Seitdem nimmt die Inschrift „Rabini Schem Ha Mphoras“ unmittelbar Bezug auf den Antisemitismus Martin Luthers, der in der Stadtkirche zigfach gepredigt hat.
50 Jahre nach Beginn der Judenpogrome im Nationalsozialismus ließ die Kirchengemeinde 1988 eine Bodenplatte vor der „Wittenberger Sau“ verlegen, mit der sie sich von dem antisemitischen Relief distanzierte.

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