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Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig

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Eine Köchin in einem sächsischen Seniorenheim wurde während der Corona-Pandemie zu Unrecht wegen einer fehlenden Impfung suspendiert. Das entschied das Arbeitsgericht Dresden. Ihr Arbeitgeber muss ihr den nicht gezahlten Lohn in fünfstelliger Höhe nachzahlen.
Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.

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