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Französischer Verfassungsrat winkt Rentenreform durch

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Das Verfassungsgericht hält es für zulässig, dass das Rentenalter mit dem vorliegenden Gesetzestext von 62 auf 64 Jahre erhöht wird. Mit der Entscheidung ist das Kapitel der Rentenreform allerdings noch nicht ganz geschlossen.
Das Verfassungsgericht hält es für zulässig, dass das Rentenalter mit dem vorliegenden Gesetzestext von 62 auf 64 Jahre erhöht wird. Mit der Entscheidung ist das Kapitel der Rentenreform allerdings noch nicht ganz geschlossen.Die Polizei hat den Zugang zum Jardin du Palais Royal abgesperrt, der normalerweise auch ein beliebtes Ziel für Touristen ist.
Mit Spannung hat Frankreich das Urteil des französischen Verfassungsrates erwartet. Nun ist klar: Der Kern der Rentenreform – die Heraufsetzung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre – ist für die neun Richter zulässig. Einzelne Gesetzesartikel weist der Verfassungsrat dagegen wie erwartet zurück, beispielsweise den Senioren-Index. Dieser verpflichtet Unternehmen, zu deklarieren, wie viele Beschäftigte über 55 Jahre sie angestellt haben. Er wurde während der parlamentarischen Beratung im Senat in den Gesetzesvorschlag der Regierung aufgenommen.
Schon im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass dieser Senioren-Index herausfallen könnte, da er wenig mit dem Budget zu tun hat. Die Rentenreform wurde nicht als eigenständiges Geschäft in die Räte gebracht, sondern als «Änderungsgesetz zur Finanzierung der sozialen Sicherheit», sprich als Budgetgesetz.
Das Gesetz kann somit wie geplant am 1. September in Kraft treten. Das Rentenalter wird also in Frankreich schrittweise von 62 auf 64 Jahre angehoben. Und auch die Beitragsdauer für eine maximale Rente steigt auf 43 Jahre. Das ist über weite Strecken ein Sieg für die Regierung und für den Präsidenten Emmanuel Macron. Dieser will das Gesetz innerhalb der nächsten 48 Stunden erlassen – ein formeller Akt bei neuen Gesetzen, der dem Präsidenten zusteht. Die vom Verfassungsgericht zurückgewiesenen Massnahmen werden nun in ein überarbeitetes Arbeitsrecht aufgenommen werden müssen.
Auch abgewiesen hat der Verfassungsrat einen Antrag der Linken, ein Referendum über den Anstieg des Rentenalters abzuhalten.

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