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Landtag kippt Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten

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In Nordrhein-Westfalen fällt der pauschale 1000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen weg. Welche Regeln nun für den.
Windräder dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken. Der Landtag schaffte am Freitag mit breiter Mehrheit den umstrittenen pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen im bevölkerungsreichsten Bundesland ab. Für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen votierten in namentlicher Abstimmung 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD als größte Oppositionsfraktion schloss sich dem Gesetzentwurf an. FDP und AfD stimmten dagegen.
NRW ist nach einer Übersicht des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) damit künftig neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, die keine pauschalen Abstandsvorgaben mehr haben. In fast allen Ländern gibt es noch Abstandsvorgaben oder -empfehlungen von wenigen Hundert bis zu 1000 Metern. Wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz werden Windanlagen nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) aber auch in NRW künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.
Der Wegfall der 1000-Meter-Abstandsregel soll dem Ausbau der Windkraft in NRW einen Schub geben. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.
In der CDU hatte es lange Bedenken gegen die Abschaffung des Mindestabstands gegeben. Seit der Landtagswahl 2022 regieren die Christdemokraten in NRW aber nicht mehr mit der FDP, sondern mit den Grünen, für die der Ausbau der Windkraft ein Herzensthema ist. Auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der folgende Anstieg der Energiekosten hatte ein Umdenken bei der CDU bewirkt.

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