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Darf das Protestcamp gegen Tesla bleiben? Verwaltungsgericht hat entschieden

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Gegen die geplante Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide hat sich eine Waldbesetzung gegründet. Nun hat das Oberverwaltungsgericht über den Verbleib der Baumhäuser entschieden.
Gegen die geplante Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide hat sich eine Waldbesetzung gegründet. Nun hat das Oberverwaltungsgericht über den Verbleib der Baumhäuser entschieden.
Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen der Polizei am Dienstag zurück. Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.
Die « allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose » reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht « im gebotenen Maße » mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist. Gegen die Entscheidung ist noch eine Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Nach eigenen Angaben hatten die Aktivisten Gutachter hinzugezogen, die die Sicherheit der Baumhäuser feststellten.

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