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GdP: Cannabisgesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern

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Die Gewerkschaft der Polizei beklagt unter anderem eine fehlende Übergangsfrist – und wendet sich mit einem Appell an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig.
Die Gewerkschaft der Polizei beklagt unter anderem eine fehlende Übergangsfrist – und wendet sich mit einem Appell an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig.
Berlin – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hofft, dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird. „Wir bedauern insbesondere, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsieht, die ermöglichen würden, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter hierzulande auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können“, heißt es in einem Brief des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden, Alexander Poitz, an die Bundesratspräsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb solle sich Schwesig dafür einsetzen, dass es in der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt.

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