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Bloß nicht jetzt!

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Nach dem Urteil wird ein Verbot der immer radikaleren AfD gefordert. Doch das wäre ein Fehler: Endlich traut sich die Politik, die Partei inhaltlich zu stellen.
Wann, wenn nicht jetzt? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat geurteilt, dass die AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie etwa « Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen » gerichtet sind.

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