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Verfassungsreferendum: Türkische Regierung plant 30 Wahlkampfauftritte in Deutschland

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Der Außenminister kündigt weitere Auftritte in Deutschland an, um für das umstrittene Verfassungsreferendum zu werben. Eigentlich verbietet das türkische Wahlgesetz.
Die türkische Regierung plant vor dem Verfassungsreferendum am 16. April noch etwa 30 Wahlkampfveranstaltungen in Deutschland. Darüber seien die deutschen Behörden informiert worden, erklärte der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu nach Angaben des Nachrichtensenders CNN-Türk.
In den vergangenen Tagen hatten Kommunalbehörden in Deutschland mehrfach Wahlkampfauftritte von türkischen Ministern abgesagt. «Was wir von Deutschland erwarten ist, dass es dieses Problem regelt», sagte Çavuşoğlu. Die Absagen hatten große Verärgerung bei der türkischen Regierung und dem türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hervorgerufen. Erdoğan warf Deutschland Nazi-Methoden vor, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte diese Anschuldigung «so deplatziert, dass man es nicht ernsthaft kommentieren kann».
Derweil wurde bekannt, dass das türkische Wahlgesetz Auftritte von Politikern zu Wahlkampfzwecken im Ausland eigentlich verbietet. Im Artikel 94/A des Wahlgesetzes heißt es: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden. » Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Staatspräsident Erdoğan habe das Gesetz 2008 selbst eingeführt, sagte der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoğlu.
In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen auf Verstöße stehen, sagte Yakupoğlu. «Deshalb besteht es nur als moralische Regel. » Die Vorgabe werde von allen Parteien missachtet.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu, der für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Wahlen beobachtet, sagte: «Als OSZE-Wahlbeobachter für die Türkei rate ich den Herrschaften in Ankara, die sich mit Nazi-Vorwürfen Richtung Berlin überschlagen, einen Blick ins türkische Wahlgesetz zu werfen.

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