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BGH-Urteil: Eltern müssen nicht für 0900-Einkauf des Sohnes zahlen

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Ein 13 Jahre alter Junge hatte über eine 0900-Nummer Ausrüstung für ein Kampfspiel bestellt – für mehr als 1000 Euro. Müssen die Eltern…
Über 0900-Nummer eingekauft: Die Eltern müssen nicht haften.
Eltern haften nicht für Einkäufe ihrer Kinder über 0900-Telefonnummern. Dies ergibt sich aus einer gesetzlichen Sondervorschrift im Telekommunikationsgesetz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Donnerstag verkündeten Urteil entschied.
Im verhandelten Fall hatte ein 13-jähriger Junge über einen 0900-Zahlungsdienst seinen „Kämpfer“ in einem Ego-Shooter-Spiel zusätzlich ausgerüstet und dafür die Telefonrechnung der Eltern mit 1250 Euro belasten lassen. (Az. III ZR 368/16)
Der Junge spielte ein auf der ganzen Welt millionenfach genutztes und zunächst kostenloses Computerspiel. Nach dem „kostenlosen Anfüttern“ wurden dem Jungen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände für seinen Kämpfer angeboten, die allerdings kostenpflichtig waren, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann erklärte.

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