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Verbraucher: Servicegebühr für selbst ausgedruckte Tickets unrechtmäßig

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Bremen (dpa/tmn) — Kunden müssen eine Servicegebühr beim Kauf von Tickets zum Selbstausdrucken nicht hinnehmen. Denn nach einem Urteil des Hanseatischen
Bremen (dpa/tmn) — Kunden müssen eine Servicegebühr beim Kauf von Tickets zum Selbstausdrucken nicht hinnehmen. Denn nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist es unzulässig, dafür eine Gebühr zu verlangen.
Dem Unternehmen entstünden keine eigenen Aufwendungen, deren Ersatz verlangt werden könne. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien daher unwirksam (Az.: 5 U 16/16) .
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Bedingungen des Ticketverkäufers Eventim geklagt. Dieser hatte pauschal eine Gebühr von 2,50 für selbst ausgedruckte Tickets sowie 29,90 für einen sogenannten Premiumversand verlangt.

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