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Was Bahnreisende jetzt wissen müssen

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Beschäftigte der Bahn haben für Montagmorgen einen Warnstreik angekündigt. Was Passagiere jetzt wissen müssen.
Was tun beim Streik? Welche Rechte haben Bahnreisende? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was tun, wenn der Zug nicht fährt?
Fällt ein Zug wegen des Streiks aus oder verpasst der Reisende seinen Anschluss, kann er ohne Aufpreis auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen, bei Angeboten wie einem Sparpreis-Ticket wird die Zugbindung aufgehoben. Tickets für Montag können bereits an diesem Sonntag genutzt werden. Auf einen anderen Zug dürfen Bahnreisende auch umsteigen, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird. Steigt der Fahrgast dann stattdessen in einen teureren Zug, also zum Beispiel in einen ICE anstelle eines Nahverkehrszugs, muss er zwar zunächst den Aufpreis entrichten, kann sich das Geld anschließend aber in einem DB-Reisezentrum erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schöne-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind davon ausgenommen.
Und wenn ich gar nicht mehr reisen will?
Wer vom Streik betroffen ist, kann sich sein Zugticket samt Sitzplatz-Reservierung in einem DB-Reisezentrum oder einem Reisebüro mit DB-Lizenz kostenlos erstatten lassen. Für Online-Tickets gibt es auf der Webseite des Bahn ein Antragsformular.
Zahlt die Bahn Entschädigung für Verspätungen?
Bei Verspätungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von der Ursache. Auch im Falle eines Streiks ist die Bahn dazu verpflichtet. Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten.

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