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Biergarten, Grenzen, Grenzwert: Welche Corona-Regeln jetzt in Bayern gelten

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Bayerns Uhren drehen sich auch beim Weg aus dem Corona-Ausnahmezustand anders als im restlichen Deutschland. Das Bundesland ist besonders vom Coronavirus betroffen, doch auch hier gelten ab Montag Lockerungen. Ein Überblick.
Wochenlang sind Klappstühle und Bänke in den Wirts- und Biergärten leer geblieben. Damit ist ab Montag Schluss. Auch immer mehr Schüler kehren in die Klassenräume zurück. Was sich in Bayern ab Montag und danach alles ändert. Ein Überblick:Bayern senkt Grenzwert für Corona-Hotspots auf 35 Neuinfektionen
Der Freistaat Bayern verschärft seinen Grenzwert im Frühwarnsystem für die Corona-Neuinfektionen. Das Kabinett hat am Dienstag in München den Grenzwert auf 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis herabgesetzt, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München mitteilte. Das Frühwarnsystem sei ein «probates Mittel», um lokale Ausbruchsgeschehen schnell zu erkennen. Bund und Länder hatten sich auf den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner geeinigt.
«Das Virus ist nicht besiegt, also wird es diese lokalen Ausbrüche immer wieder geben», sagte Herrmann. Die frühzeitige Erkennung von Hotspots sei in der aktuellen Phase der Pandemie sehr wichtig.
Je nach Ausbruchsgeschehen werde dann in unterschiedlichen Stufen ein Plan entwickelt, wie die Ansteckungen wieder minimiert werden könnten. Dazu gehöre das Aufspüren von Kontaktpersonen, gegebenenfalls die Quarantäne von bestimmten Einrichtungen oder die Verlegung von Menschen aus geschlossenen Einrichtungen bis hin zur Schließung von Geschäften oder im schlimmsten Fall auch allgemeinen Kontakt- oder Ausgangsbeschränkungen. Restaurants und Hotels während der Corona-Krise in Bayern:
Wer darf ab Montag wieder öffnen?
Zunächst darf die Gastronomie im Außenbereich öffnen — also Biergärten, Wirtsgärten oder Freischankflächen. Allerdings muss schon um 20.00 Uhr zugesperrt werden. Eine Woche später dürfen die Wirte dann die Innenbereiche bis 22.00 Uhr öffnen. Beherbergungsbetriebe müssen sich voraussichtlich noch bis zum Pfingstwochenende gedulden. Surftipp: Was am Vatertag erlaubt ist — und was nicht
Sitzt man dann alleine und mit Mundschutz am Tisch?
Nein, am Tisch darf der ansonsten vorgeschriebene Mundschutz abgelegt werden. Zudem dürfen laut Branchenverband Dehoga Personen aus zwei Hausständen beisammensitzen. Ansonsten gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern. Das Servicepersonal muss Mundschutz tragen, in der Küche ist dies nur dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Kann man einfach wieder so in die Wirtschaft?
Eine Reservierung ist laut Dehoga sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Zudem werden eintreffende Gäste vom Personal platziert und ihre Personalien und Telefonnummern aufgenommen. Letzteres soll sicherstellen, dass im Fall des Falles Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Ist genügend Platz?
Das wird gerade bei den Außenflächen auch vom Wetter abhängen, wie Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert erklärt. Auch in den Gasträumen wird es wegen des Mindestabstands wohl weniger Platz geben. Zumindest bei Freischankflächen haben Geppert zufolge einige Kommunen bereits Entgegenkommen signalisiert, wenn Wirte sie erweitern wollen.
Sind Restaurants und Gaststätten damit gerettet?
«Wenn die Betriebe wieder an den Start gehen, ist der Überlebenskampf noch nicht beendet», sagt Geppert.

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