Домой Deutschland Deutschland — in German Kind verletzt Fußgängerin: Auch junge Radler können für Unfall haften

Kind verletzt Fußgängerin: Auch junge Radler können für Unfall haften

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Wenn Kinder im Straßenverkehr Unfälle verursachen, können auch sie dafür haften müssen.
Celle (dpa/tmn) — Auch ein Kind im Alter ab sieben Jahren kann dafür haften müssen, wenn es einen Verkehrsunfall verursacht. Ob Ansprüche an seine Eltern geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das zeigt nach Angaben des ADAC ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 14 U 69/19).
Im konkreten Fall war ein achtjähriges Kind im Urlaub mit dem Fahrrad auf einer Uferpromenade unterwegs. Seine Eltern folgten in Ruf- und Sichtweite. Zu ihnen drehte es sich länger um — und steuerte auf eine Fußgängerin zu.

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