Домой Deutschland Deutschland — in German Studie zeigt: Für individuelle Diagnosen eignen sich Schnelltests kaum,163 neue Fälle

Studie zeigt: Für individuelle Diagnosen eignen sich Schnelltests kaum,163 neue Fälle

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Bisher sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit seit Beginn der Epidemie 42 177 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, 1726 Infizierte sind gestorben.
Bisher sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit seit Beginn der Epidemie 42 177 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden,1726 Infizierte sind gestorben. Die neusten Entwicklungen Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier. Die Entwicklungen in Deutschland finden Sie hier. Informationen zu den beliebtesten Feriendestinationen finden Sie hier. Die wichtigsten Antworten zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Coronavirus finden Sie hier. Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? In der Schweiz und in Liechtenstein sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag (31.8.) innerhalb eines Tages 163 neue Ansteckungen mit Sars-CoV-2 gemeldet worden. Insgesamt gab es bisher 42 177 bestätigte Corona-Fälle und 1726 Tote. Die Covid-19-Task-Force des Bundes geht in der Schweiz von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus: 250 000 bis 400 000 Infizierte soll es geben. Studien unterstützen diese Einschätzungen. Wie sehen die gegenwärtigen Massnahmen des Bundes aus? Der Bundesrat hatte die Situation in der Schweiz seit Mitte März als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz eingestuft, seit dem 27. Mai gilt wieder die besondere Lage. Es gelten derzeit folgende Massnahmen: Was die Lockerungen seit dem 22. Juni im Detail für die verschiedenen Branchen und Bereiche bedeuten, können Sie hier nachlesen. Was gilt in welchem Kanton? Grundsätzlich sind die Kantone für die Umsetzung und allfällige Verschärfungen der Massnahmen zuständig. Daher können in einzelnen Kantonen unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf das Maskentragen, auf Freizeitaktivitäten oder den Besuch von öffentlichen Lokalitäten wie Restaurants oder von Veranstaltungen gelten. Hier finden Sie Bestimmungen in den einzelnen Kantonen, die von denjenigen des Bundes abweichen oder darüber hinausgehen: Aargau: In Klubs, Bars und Restaurants sowie an Veranstaltungen (innen und aussen) sind bis zum 31. Dezember nur noch 100 Personen erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten überprüfen. Basel-Landschaft: In Klubs, Bars und Restaurants sowie an Veranstaltungen (innen und aussen) sind bis zum 31. Dezember nur noch 100 Personen erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten überprüfen. Basel-Stadt: Der Regierungsrat hat die Maskenpflicht per 24. August auf Geschäfte und Restaurationsbetriebe ausgeweitet. Die Pflicht gilt für die öffentlich zugänglichen Innenräume. Auch auf dem Schulareal der Mittelschulen müssen Masken getragen werden. Ausserdem gilt für Veranstaltungen bis Ende Jahr eine Obergrenze von 100 Personen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und keine weiteren Schutzmassnahmen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten überprüfen. In Basel gilt seit dem 24. August eine Maskenpflicht auch in Läden. Bern: Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten überprüfen. Freiburg: In Geschäften gilt eine Maskentragpflicht – auch für das Personal, falls es nicht anderweitig geschützt ist. Auch das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken mus Masken tragen. Betreiber von Bars und Diskotheken müssen von Besuchern einen beglaubigten Ausweis und eine Mobiltelefonnummer verlangen. Die Teilnehmerzahl an nicht politischen und nicht kommerziellen Anlässen ist auf 300 begrenzt. Ausnahmen können bei den Oberämtern beantragt werden. Zudem gilt an der Universität Freiburg ab dem 31. August bis zum 31. Januar 2021 eine Maskentragpflicht. Genf: In allen Geschäften und am Flughafen gilt eine Maskentragpflicht, und Kunden müssen sich vor dem Betreten die Hände desinfizieren. Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Gästen sind seit dem 18. August verboten – es sei denn, alle Gäste tragen die ganze Zeit über Masken oder halten den Sicherheitsabstand ein. Klubs und Discos bleiben bis zum 10. September geschlossen. Bars mit Sitzplätzen dürfen offen bleiben. Trinken im Stehen ist nicht erlaubt. Zudem sind Bars, Restaurants und Private dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu sammeln. Die Massnahmen sind zunächst bis 30. September in Kraft. Graubünden: Weil im Kanton die Fallzahlen steigen, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, Masken zu tragen (21.7). Eine Maskentragpflicht gilt jedoch ausser im öffentlichen Verkehr nicht. Jura: Beim Einkaufen müssen alle Personen eine Masken tragen. Die Regelung gilt vorerst bis 6. September und betrifft alle, die über zwölf Jahre alt sind. Luzern: Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und ihre Kontaktdaten überprüfen. Sowohl in Gastronomiebetrieben, in denen Gäste keinen festen Sitzplatz haben, als auch bei Veranstaltungen dürfen sich maximal 100 Gäste in einem Bereich aufhalten. Ausserhalb der Bereiche muss entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden. An Gymnasien und Berufsschulen gilt nach den Sommerferien eine Maskentragpflicht, wenn Lehrer und Schüler den nötigen Abstand von 1 Meter 50 zueinander nicht einhalten können.

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