Домой Deutschland Deutschland — in German Lebenslange Haft für Lübcke-Mörder

Lebenslange Haft für Lübcke-Mörder

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Der Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke erhält eine harte Strafe. Der Mitangeklagte wird dagegen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Die Familie des Opfers reagiert enttäuscht.
Sie stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision binnen einer Woche möglich. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kündigte bereits an, dass er dieses Rechtsmittel nutzen wird. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Er habe Lübcke wegen dessen liberaler Haltung zur Flüchtlingspolitik getötet. Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. «Die rechtsextremistische Gesinnung des Angeklagten war ein überdauerndes Handlungsmotiv», erklärte das Gericht. Sie habe Ernst zu früheren Gewalttaten und zu dem Mord bewegt. Wegen seiner «tief verankerten Ausländerfeindlichkeit» seien weiter schwere Gewalttaten von dem Familienvater zu erwarten. Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 niedergestochen und schwer verletzt zu haben. «Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel. Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Das OLG verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. H. hatte eine zur Dekowaffe umgebaute Maschinenpistole gekauft, die nicht vollständig unbrauchbar gemacht worden war.

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