Домой United States USA — mix Bafin-Verfügung zu möglicher Zinsnachzahlung

Bafin-Verfügung zu möglicher Zinsnachzahlung

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Die Finanzaufsicht Bafin hat Banken dazu verpflichtet, Anleger auf unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen hinzuweisen. Verbraucherschützer loben das Eingreifen der Behörden.
Die Bafin greift im Streit über Prämiensparverträge durch: Die Finanzaufsichtsbehörde hat Banken per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Nach Ansicht der Bafin haben zahlreiche Institute Klauseln verwendet, durch die wohl lange Zeit zu geringe Zinsen an die Kundschaft gezahlt wurden. Nun müssen die Geldhäuser ihren Kunden erklären, ob sie betroffen sind, so die Aufsicht. Wenn ja, seien die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.

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