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Wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit? Diese Regeln gelten für die Beschäftigten

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Ab Mittwochmorgen streiken die Lokführerinnen und Lokführer der Bahn. Reisende müssen mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Beschäftigte müssen trotzdem dafür sorgen, pünktlich zur Arbeit zu kommen, sie tragen das sogenannte Wegerisiko.
Berlin. Bahnreisende müssen in den kommenden Tagen starke Nerven haben. Ab Mittwochnacht wollen die Lokführerinnen und Lokführer auch den Personenverkehr der Deutschen Bahn bestreiken.95 Prozent der Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich in einer Urabstimmung für den Arbeitskampf ausgesprochen. Das gab GDL-Chef Claus Weselsky am Dienstag bekannt. Ab Mittwochmorgen um 2 Uhr müssen Reisende mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Der Streik ist für 48 Stunden angekündigt. Der Arbeitskampf der GDL stellt auch viele Pendlerinnen und Pendler vor Probleme. Welche Rechte haben sie in dieser besonderen Situation? Und gilt der Streik als Entschuldigung, wenn man es nicht pünktlich ins Büro schafft? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: Nein, ohne Absprache geht das nicht. In vielen Berufen ist Home­office eine gute Alternative – durch die Corona-Zeit sind viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber da auch flexibler geworden. Es ist aber wichtig, rechtzeitig mit der Chefin oder dem Chef zu sprechen und sich eine Erlaubnis einzuholen.

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