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Paragraf 219a: Justizminister will „Werbeverbot bei Abtreibungen“ streichen

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Es ist die erste Strafrechtsänderung, die Deutschlands neuer Justizminister Marco Buschmann (44, FDP) durchsetzen will.
Es ist die erste Strafrechtsänderung, die Deutschlands neuer Justizminister Marco Buschmann (44, FDP) durchsetzen will: die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Am Montag präsentierte Buschmann einen Entwurf für die Reform, bei der umstrittene Paragraf 219a im Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Das solle ermöglichen, dass Ärzte auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären könnten, sagte der Minister. Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet, so Buschmann. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in „grob anstößiger Weise“. Eine Folge des Verbots: Es ist Ärzten momentan nicht einmal erlaubt, auf ihren Websites über die angebotenen Methoden der Abtreibung informieren.

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