Домой Deutschland Deutschland — in German Arbeitgeber darf von Mitarbeitern Corona-Tests fordern

Arbeitgeber darf von Mitarbeitern Corona-Tests fordern

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Eine Flötistin hatte in Bayern PCR-Tests verweigert und wurde deshalb nicht bezahlt. Ein Urteil hat dem Arbeitgeber nun Recht gegeben.
Arbeitgeber dürfen in einem betrieblichen Hygienekonzept von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Corona-Tests verlangen. Kommen Arbeitnehmer dem nicht nach, kann ihnen sowohl die Beschäftigung als auch die Gehaltszahlung verweigert werden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch urteilte (AZ: 9 Sa 332/21). Die Erfurter Richter wiesen damit die Klage einer angestellten Flötistin der Bayerischen Staatsoper ab. Die Staatsoper hatte zu Beginn der Spielzeit 2020/21 Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor einer Covid-19-Erkrankung getroffen. So wurden etwa zur Kontaktvermeidung Zu- und Abgänge neu geregelt.

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