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Schuss auf Anwalt — BGH urteilt zu Verleger-Erbe Falk

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Verleger-Erbe Alexander Falk legte eine steile Karriere als Unternehmer hin — doch scheiterte. Auf einen Anwalt hetzte er Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu. Nun urteilt der BGH in dem Fall.
Erstellt: 17.08.2022, 06:13 Uhr
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Verleger-Erbe Alexander Falk legte eine steile Karriere als Unternehmer hin — doch scheiterte. Auf einen Anwalt hetzte er Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu. Nun urteilt der BGH in dem Fall.
Karlsruhe — Nach einem Schuss auf einen gegnerischen Anwalt entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (15.00 Uhr), ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk Bestand hat.
Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte den Internetunternehmer vor rund zwei Jahren wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung — nämlich zu dem Schuss auf den Wirtschaftsanwalt — schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verhängt. Dagegen ging der heute 53-Jährige in Karlsruhe in Revision. (Az. 2 StR 142/21)
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der eine Millionenklage vorbereitete. Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, die mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt — und nur damit — beauftragt zu haben. So habe er seine Unschuld in dem Wirtschaftsverfahren beweisen wollen. Den Vorwurf der Anstiftung zu dem Schuss hatte er indes zurückgewiesen.

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