Домой Deutschland Deutschland — in German Jahressteuergesetz: Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen

Jahressteuergesetz: Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen

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Solaranlagen, Wohnungsbau oder ein Arbeitszimmer zu Hause: All das soll durch neue Gesetze künftig mit weniger Steuern belegt sein.
Solaranlagen, Wohnungsbau oder ein Arbeitszimmer zu Hause: All das soll durch neue Gesetze künftig mit weniger Steuern belegt sein.
Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Erleichterungen gibt es zum Beispiel für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen «Energiekrisenbeitrag» leisten. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigender Energiepreise Milliardengewinne machen, sollen einen «Energiekrisenbeitrag» leisten – befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert.
Vermutlich vor diesem Hintergrund schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf Twitter, das Jahressteuergesetz enthalte vor allem gute Nachrichten, aber auch einige «Wermutstropfen». Er will nicht von einer «Übergewinnsteuer» sprechen, die er lange abgelehnt hatte. Im Gesetz steht aber: «Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung.» Die Maßnahme soll dem Bund Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro bringen.
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, erklärte, die Beteiligung von Mineralölfirmen mit ihren Übergewinnen an den Krisenkosten sei ein «wichtiges Zeichen für Gerechtigkeit und Solidarität». «Das hätte vor einem halben Jahr niemand geglaubt, dass wir das als Ampel beschließen.» Die Grünen hätten sich einen höheren Steuersatz gewünscht über das von der EU geforderte Mindestmaß von 33 Prozent, dies sei aber nicht möglich gewesen in der Koalition.

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