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Schlagabtausch zwischen AfD und Verfassungsschutz vor Urteil

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Wochenlang streiten sich AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht.
Wochenlang streiten sich AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht ist jetzt aber eine Entscheidung in Sicht.
Nach sieben Verhandlungstagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz für den 13. Mai ein Urteil angekündigt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck schloss am Mittag die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren. Bereits am Montag hatte er verkündet, dass die Sache entscheidungsreif sei. Zuvor hatten sich bis zum Mittag die Anwälte von AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nochmals einen Schlagabtausch um längst abgelehnte Anträge geliefert.
Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen. Die AfD-Vertreter äußerten wiederholt ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. «Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?», fragte AfD-Anwalt Christian Conrad. Das Gericht äußerte sich zu den Vorwürfen nicht.
Der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. «Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.

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