Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Der Saal sei keine «Silbermedaille».
Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Die Ansicht der Fraktion, «der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl», erläuterte der Senat.
Домой
Deutschland
Deutschland — in German Fraktion wollte den Saal der SPD im Reichstag: AfD scheitert mit Klage